Erklärung zur Barrierefreiheit

Die TU Bergakademie Freiberg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG) in Verbindung mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik- Verordnung - BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Elektronische Vorlesungsverzeichnis der TU Bergakademie Freiberg, das unter dem Link https://evlvz.hrz.tu-freiberg.de/~vover/ aufrufbar ist.

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Vorgaben des BfWebG in Verbindung mit der BITV 2.0 vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Methodik der Prüfung:Selbstbewertung
Erstellungsdatum:17.12.2020
Letzte Überprüfung:22.08.2022

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine von der TU Bergakademie Freiberg durchgeführte Selbstbewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des BfWebG in Verbindung mit der BITV 2.0.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder und Beschreibungen für Tabellen.
  • Teilweise werden Textinhalte nur als Bilddatei dargestellt.
  • Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
  • Links können unverständlich sein.
  • Nicht alle eingebundenen Dokumente liegen in einer barrierefreien Form vor.
  • Bei einigen Tabellen fehlt die Zuordnung von Tabellenzellen.
  • Die Tab-Reihenfolge ist nicht logisch.

Begründung

Die Selbstprüfung des bestehenden Vorlesungsverzeichnisses hatte eine eingeschränkte Barrierefreiheit als Ergebnis. Die Umstellung auf ein barrierefreies System der Anwendung aus dem HISinOne-Softwarepaket inklusive Schnittstelle zum Stunden- und Raumplanungstool soll bis 01/2023 durchgeführt werden. Bis dahin unterstützen die Ansprechpartner Sie bei Problemen, siehe Abschnitt „Alternative Zugangswege“.

Eine grundsätzliche Überarbeitung stellt bei den derzeitigen personellen Ressourcen der TU Bergakademie Freiberg eine unverhältnismäßige Belastung dar. Ein zusätzlicher Mitarbeiter mit entsprechenden Programmierkenntnissen könnte Barrierefreiheit der Eigenentwicklung innerhalb eines Jahres herstellen. Die TU Bergakademie Freiberg hat dafür immer wieder versucht, Mitarbeiter zu finden, konnte jedoch aufgrund der schlechteren Rahmenbedingungen einer öffentlichen Körperschaft (Tarifbindung) am Arbeitsmarkt keine passenden Fachkräfte finden.

Alternative Zugangswege

Feedback und Kontaktangaben

Die TU Bergakademie Freiberg arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung des Elektronischen Vorlesungsverzeichnisses auf Barrieren stoßen oder weitere Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich an die zentrale Stunden- und Raumplanung (Telefon: 03731 39-3769) wenden.

Durchsetzungsverfahren

Die TU Bergakademie Freiberg ist darum bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen innerhalb eines Monats zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Geschäftsstelle des Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.

Beauftragter der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Stephan Pöhler
Albertstraße 10
01097 Dresden

Telefon: 0351 56455071
Fax: 0351 56455079
E-Mail: info@beauftragter.sms.sachsen.de
Web: Informationen zum Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen